Was ist bei der Mindestwortzahl zu beachten?
Für jede Kampagne besteht eine vom Advertiser festgelegte Mindestwortzahl. Sie dient als untere Orientierungsgrösse für den Umfang des zu erledigenden Auftrages und ist jeweils so gewählt, dass sie sich mit genügend Recherche problemlos übertreffen lässt. Bei der Überprüfung des Auftrages wird jeweils eine Wortzählung durchgeführt. Von der Homepage des Advertiser, also zum Beispiel aus der Pressemitteilung, übernommene Textteile werden hier nicht mitgezählt. Berücksichtigt werden nur selbst formulierte Textelemente. Natürlich ist es für uns schwierig dies jedes einzelne Mal zu überprüfen, wir appellieren hier jedoch an eine gewisse Bloggerehre, die es verbieten sollte seinen Blog mit kopierten Textteilen zu füllen.
Zuletzt Bearbeitet am: 01.09.2011

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